Über den Tellerrand geschaut
Plattdeutsch lebt!
Auf dieser Seite wollen wir versuchen, regional und überregional einen
Überblick über die aktuellen Bestrebungen des Erhalts der niederdeutschen
Sprache zu bekommen.
Symposium "10 Jahre Europäische Sprachencharta in Niedersachsen"
04.09.2009 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
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Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Sprachencharta im Jahre 1999 sind Niederdeutsch und Saterfriesisch als Regional- bzw. Minderheitensprachen in Deutschland gesetzlich anerkannt. So wie die anderen norddeutschen Bundesländer hat auch Niedersachsen eine Reihe von sprachpolitischen Verpflichtungen übernommen, um die sogenannten "Kleinen Sprachen" zu fördern und langfristig zu erhalten.
Aber ist das zehnjährige Jubiläum in diesem Jahr wirklich ein Anlass zum Jubeln? Hat sich die Situation von Niederdeutsch und Saterfriesisch seit 1999 verbessert? Wie sieht es mit Sprecherzahlen, Verbreitung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit aus? Wo sind Fortschritte, wo möglicherweise aber auch Rückschritte festzustellen? Und was könnte und sollte noch getan werden, um die Umsetzung der Charta-Gesetze in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Soziales sowieo Kultur und Medien zu optimieren?
Mit diesen Fragen setzt sich das Symposium "Zehn Jahre Sprachencharta in Niedersachsen" auseinander, das die Universität Oldenburg in Kooperation mit dem Niedersächsischen Heimatbund und der Oldenburgischen Landschaft veranstaltet.
Programm Die Uni Oldenburg wird in Kürze eine Zusammenfassung der Referate herausgeben, geschätzte Kosten 10 €.
| Das gibt es wirklich: | was genau steht da inhaltlich? | Quelle: |
| Charta der Grundrechte der Europäischen Union | Der Europäische
Rat hat am 7. Dezember 2000 in Nizza die Europäische Charta der
Grundrechte feierlich proklamiert. Seit dem 1. Januar 1999 sind die Ausführungsbestimmungen der ,,Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" des Europarats in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Charta werden traditionell in einem Vertragsstaat gesprochene Regional- oder Minderheitensprachen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert. Geschützt wird zum einen das Recht, im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit eine Regional- oder Minderheitensprache zu benutzen. Zum anderen enthält die Charta Verpflichtungen, Gelegenheiten für die Benutzung von Regional- oder Minderheitensprachen zu schaffen oder zu erhalten. Bund und Länder gewährleisten durch die Übernahme von konkreten Verpflichtungen den Schutz der Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch in ihrem jeweiligen Sprachgebiet sowie des Romanes der deutschen Sinti und Roma. Als Regionalsprache wird Niederdeutsch geschützt. |
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C29852_N13772_L20_D0_I522.html |
| Man spricht Platt! | Niederdeutsch wird heute traditionell in acht Ländern der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Dabei gehören Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit ihrer ganzen Fläche, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nur mit Teilen davon zum niederdeutschen Sprachgebiet. In den einzelnen Landschaften dieses Sprachraums werden mehr oder weniger unterschiedliche lokale bzw. regionale Varianten des Niederdeutschen gesprochen, und zwar generell als eine der Standardsprache Hochdeutsch nachgeordnete Zweitsprache, in der Regel nur für private Zwecke. Der Umfang des Sprachgebrauchs ist regional sehr unterschiedlich. So ist das Niederdeutsche in küstennahen Regionen seit langem ungleich lebendiger als weiter im Binnenland. |
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C1631990_N13760_L20_D0_I522.html
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| Niederdeutsch ist eine geschützte Regionalsprache und soll von Bund und Ländern geschützt werden. | Stellungnahme der Sprechergruppe des
Niederdeutschen zum 2. Staatenbericht zur Sprachencharta: alle betonen,
wie wichtig es ist, auch schon im Vorschulalter das Niederdeutsche zu
fördern. Die Länder sind auch "interessiert" an einer gemeinsamen Lösung von Bund und Ländern. Konkrete Aktionen in diese Richtung werden noch vermisst. |
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4820790_L20.pdf
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| In Schleswig-Holstein gibt es einen Beirat Niederdeutsch, der konkrete Vorschläge der schulischen und vorschulischen Platt-Förderung gemacht hat. | Dieser Aufsatz begründet die Notwendigkeit des Erhalt der niederdeutschen Sprache und deren Beginn im Kindesalter. |
http://www.nd-sh.de/oksaar_referat.htm
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| Bundesrat Niederdeutsch | Mitglieder im Bundesrat für Niederdeutsch | http://www.plattnet.de/bfn/br_delegierte2006.htm
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| Genaue Durchführungsvorstellungen für Niederdeutsch in Schulen finden sich in der "Sprachencharta" des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. |
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http://www.ins-bremen.de/
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| Unter "Plattdeutsch und Schule" finden sich rechtliche Grundlagen für Niederdeutschen Unterricht an Schulen, auch in Niedersachsen. |
Kerncurriculum für die Grundschule, Schuljahrgänge 1-4. Deutsch (2006)Dieses findet sich unter: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_gs_deutsch_nib.pdf Im einleitenden Kapitel „Bildungsbeitrag des Faches Deutsch“ heißt es: Reflexion über Sprache dient der Erweiterung von Kompetenzen im Verstehen und Verfassen von Texten sowie im Sprachhandeln allgemein. Die verschiedenen Herkunftssprachen in den Lerngruppen einschließlich der „kleinen“ Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch (lesser used languages) erfahren im Deutschunterricht der Grundschule besondere Berücksichtigung. Diese Sprachen und die besonderen Kompetenzen ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden als Bereicherung für den Deutschunterricht und als Anlass zu Sprachbetrachtungen und Sprachvergleichen aufgegriffen und genutzt (S. 8). Im Kapitel „Unterrichtsgestaltung mit dem Kerncurriculum“ heißt es weiter: Die Vielfalt der von den Schülerinnen und Schülern gesprochenen Sprachen einschließlich der Regionalsprachen und der ersten Pflichtfremdsprache werden vergleichend in den Unterricht einbezogen (S. 9). Zum Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ heißt es: Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler ihrer Sprache bewusster einsetzen. Dabei ist der Vergleich mit anderen Sprachen, besonders der obligatorischen Fremdsprache, den Herkunftssprachen und den Regionalsprachen der Schülerinnen und Schüler der Klasse zu nutzen (S. 12).
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http://www.ins-bremen.de/
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