Über den Tellerrand geschaut

Plattdeutsch lebt!

Auf dieser Seite wollen wir versuchen, regional und überregional einen Überblick über die aktuellen Bestrebungen des Erhalts der niederdeutschen Sprache zu bekommen.
 

 

Symposium "10 Jahre Europäische Sprachencharta in Niedersachsen"

04.09.2009 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

 

   
         

Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Sprachencharta im Jahre 1999 sind Niederdeutsch und Saterfriesisch als Regional- bzw. Minderheitensprachen in Deutschland gesetzlich anerkannt. So wie die anderen norddeutschen Bundesländer hat auch Niedersachsen eine Reihe von sprachpolitischen Verpflichtungen übernommen, um die sogenannten "Kleinen Sprachen" zu fördern und langfristig zu erhalten.

Aber ist das zehnjährige Jubiläum in diesem Jahr wirklich ein Anlass zum Jubeln? Hat sich die Situation von Niederdeutsch und Saterfriesisch seit 1999 verbessert? Wie sieht es mit Sprecherzahlen, Verbreitung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit aus? Wo sind Fortschritte, wo möglicherweise aber auch Rückschritte festzustellen? Und was könnte und sollte noch getan werden, um die Umsetzung der Charta-Gesetze in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Soziales sowieo Kultur und Medien zu optimieren?

Mit diesen Fragen setzt sich das Symposium "Zehn Jahre Sprachencharta in Niedersachsen" auseinander, das die Universität Oldenburg in Kooperation mit dem Niedersächsischen Heimatbund und der Oldenburgischen Landschaft veranstaltet.

Programm   Die Uni Oldenburg wird in Kürze eine Zusammenfassung der Referate herausgeben, geschätzte Kosten 10 €.


 

Das gibt es wirklich: was genau steht da inhaltlich? Quelle:
     
Charta der Grundrechte der Europäischen Union Der Europäische Rat hat am 7. Dezember 2000 in Nizza die Europäische Charta der Grundrechte feierlich proklamiert.

Seit dem 1. Januar 1999 sind die Ausführungsbestimmungen der ,,Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" des Europarats in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Charta werden traditionell in einem Vertragsstaat gesprochene Regional- oder Minderheitensprachen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert. Geschützt wird zum einen das Recht, im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit eine Regional- oder Minderheitensprache zu benutzen. Zum anderen enthält die Charta Verpflichtungen, Gelegenheiten für die Benutzung von Regional- oder Minderheitensprachen zu schaffen oder zu erhalten. Bund und Länder gewährleisten durch die Übernahme von konkreten Verpflichtungen den Schutz der Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch in ihrem jeweiligen Sprachgebiet sowie des Romanes der deutschen Sinti und Roma. Als Regionalsprache wird Niederdeutsch geschützt.

http://www.mi.niedersachsen.de/master/C29852_N13772_L20_D0_I522.html
     
Man spricht Platt! Niederdeutsch wird heute traditionell in acht Ländern der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Dabei gehören Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit ihrer ganzen Fläche, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nur mit Teilen davon zum niederdeutschen Sprachgebiet. In den einzelnen Landschaften dieses Sprachraums werden mehr oder weniger unterschiedliche lokale bzw. regionale Varianten des Niederdeutschen gesprochen, und zwar generell als eine der Standardsprache Hochdeutsch nachgeordnete Zweitsprache, in der Regel nur für private Zwecke. Der Umfang des Sprachgebrauchs ist regional sehr unterschiedlich. So ist das Niederdeutsche in küstennahen Regionen seit langem ungleich lebendiger als weiter im Binnenland. http://www.mi.niedersachsen.de/master/C1631990_N13760_L20_D0_I522.html

 

     
Niederdeutsch ist eine geschützte Regionalsprache und soll von Bund und Ländern geschützt werden. Stellungnahme der Sprechergruppe des Niederdeutschen zum 2. Staatenbericht zur Sprachencharta: alle betonen, wie wichtig es ist, auch schon im Vorschulalter das Niederdeutsche zu fördern.

Die Länder sind auch "interessiert" an einer gemeinsamen Lösung von Bund und Ländern. Konkrete Aktionen in diese Richtung werden noch vermisst.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4820790_L20.pdf

 

     
In Schleswig-Holstein gibt es einen Beirat Niederdeutsch, der konkrete Vorschläge der schulischen und vorschulischen Platt-Förderung gemacht hat. Dieser Aufsatz begründet die Notwendigkeit des Erhalt der niederdeutschen Sprache und deren Beginn im Kindesalter. http://www.nd-sh.de/oksaar_referat.htm

 

     
Bundesrat Niederdeutsch Mitglieder im Bundesrat für Niederdeutsch
http://www.plattnet.de/bfn/br_delegierte2006.htm

 

     
Genaue Durchführungsvorstellungen für Niederdeutsch in Schulen finden sich in der "Sprachencharta" des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V.
  • Sie wollen nach Kräften dazu anregen und helfen, daß schon im Kindergarten Niederdeutsches vorkommt;
  • sie wollen dafür sorgen, daß das Niederdeutsche in den Lehrplänen für Grundschule und Sekundarstufe verankert wird;
  • sie wollen an den Hochschulen und Universitäten Möglichkeiten zum Niederdeutsch-Studium schaffen;
  • sie wollen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung dazu aufrufen und ermutigen, Kurse zur niederdeutschen Sprache und Kultur anzubieten;
  • sie wollen bei der Aus- und Weiterbildung dafür sorgen, daß Lehrkräfte die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können;
  • sie wollen besondere Organe schaffen, die die Einhaltung dieser Zusagen überprüfen.
  • mehr lesen? auf den link rechts klicken!

 

http://www.ins-bremen.de/

 

     
Unter "Plattdeutsch und Schule" finden sich rechtliche Grundlagen für Niederdeutschen Unterricht an Schulen, auch in Niedersachsen.

Kerncurriculum für die Grundschule, Schuljahrgänge 1-4. Deutsch (2006)

Dieses findet sich unter:

http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_gs_deutsch_nib.pdf

Im einleitenden Kapitel „Bildungsbeitrag des Faches Deutsch“ heißt es: Reflexion über Sprache dient der Erweiterung von Kompetenzen im Verstehen und Verfassen von Texten sowie im Sprachhandeln allgemein. Die verschiedenen Herkunftssprachen in den Lerngruppen einschließlich der „kleinen“ Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch (lesser used languages) erfahren im Deutschunterricht der Grundschule besondere Berücksichtigung. Diese Sprachen und die besonderen Kompetenzen ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden als Bereicherung für den Deutschunterricht und als Anlass zu Sprachbetrachtungen und Sprachvergleichen aufgegriffen und genutzt (S. 8).

Im Kapitel „Unterrichtsgestaltung mit dem Kerncurriculum“ heißt es weiter: Die Vielfalt der von den Schülerinnen und Schülern gesprochenen Sprachen einschließlich der Regionalsprachen und der ersten Pflichtfremdsprache werden vergleichend in den Unterricht einbezogen (S. 9).

Zum Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ heißt es: Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler ihrer Sprache bewusster einsetzen. Dabei ist der Vergleich mit anderen Sprachen, besonders der obligatorischen Fremdsprache, den Herkunftssprachen und den Regionalsprachen der Schülerinnen und Schüler der Klasse zu nutzen (S. 12).

 

http://www.ins-bremen.de/

 

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